Welche Kosten fallen während des Studiums an? Welche zusätzlichen Kosten fallen an, wenn ich auswärts wohne?

Wie viel verdiene ich? Erhalte ich weitere Einnahmen wie z.B. Renten, Stipendien etc.?  Erhalte ich Alimente?

Wie viel und was übernehmen meine Eltern?

 

Geben Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben in den entsprechenden Datenfeldern ein.

Falls Sie bei gewissen Ausgabeposten unsicher sind, helfen unsere Richtlinien für Studierende

oder Beratungsstellen weiter. 

 

Hier können Sie Ihre Steuern online berechnen:

Steuerrechner (Eidg. Steuerverwaltung)

Steuerrechner (Ktipp)

 

 

  
Eigenes Einkommen (netto)
Alimente
Renten/Stipendien
Weitere Einnahmen
Total Einnahmen
  
Studienkosten  
Studiengebühren
Exkursionen/Studienwochen/Praktika
Lehrmittel/PC (Unterhalt/Amortisation)
Fixkosten  
Krankenkasse (KVG/VVG)
AHV/IV (Mindestbeitrag 475.00/Jahr für Nichterwerbstätige ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs)
Fahrkosten (öffentlicher Nahverkehr/Halbtax/Gleis 7/GA/Velo)
Persönliche Auslagen  
Taschengeld/Handy
Kleider/Schuhe
Coiffeur/Körperpflege/Hygiene
Auswärtige Verpflegung/Mensa (bis Fr. 10.- pro Mahlzeit)
Rückstellungen  
Jahresfranchise (KVG/VVG)/Selbstbehalt
Zahnarzt/Optiker/Medikamente
Total Ausgaben
Zusätzliche Ausgaben für Wohnen auswärts  
Miete/Wohnanteil
Wohn-Nebenkosten (Elektrizität, Festnetz/Radio/TV/Internet, Hausrat-/Privathaftplichtversicherung)
Nahrungsmittel/Getränke (Mensa siehe persönliche Auslagen)
Haushalt-Nebenkosten (Wasch-/Putzmittel, allg. Toilettenartikel, Entsorgungskosten)
Total Ausgaben
  
Total Ausgaben
Total Einnahmen
Überschuss/Fehlbetrag
 
 

ZGB Art. 276
1 Die Eltern haben für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, inbegriffen die Kosten von Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen.
3 Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht in dem Mass befreit, als dem Kinde zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder anderen Mitteln zu bestreiten.
ZGB Art. 277
1 Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Mündigkeit des Kindes.
2 Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen,  bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann.

 

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