Welche Kosten fallen während des Studiums an? Welche zusätzlichen Kosten fallen an, wenn ich auswärts wohne?
Wie viel verdiene ich? Erhalte ich weitere Einnahmen wie z.B. Renten, Stipendien etc.? Erhalte ich Alimente?
Wie viel und was übernehmen meine Eltern?
Geben Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben in den entsprechenden Datenfeldern ein.
Falls Sie bei gewissen Ausgabeposten unsicher sind, helfen unsere Richtlinien für Studierende
oder Beratungsstellen weiter.
Hier können Sie Ihre Steuern online berechnen:
Steuerrechner (Eidg. Steuerverwaltung)
ZGB Art. 276
1 Die Eltern haben für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, inbegriffen die Kosten von Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen.
3 Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht in dem Mass befreit, als dem Kinde zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder anderen Mitteln zu bestreiten.
ZGB Art. 277
1 Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Mündigkeit des Kindes.
2 Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann.